Ab dem 29.11.2021 gilt für unser Reitschulbetrieb 2G.

Ein entsprechender Nachweis ist beim Betreten des Geländes mitzuführen.

Ausnahmen: Alle unter 16 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Kinder bis zum Schuleintritt sind mit Getesteten gleichgestellt. Schülerinnen und Schüler gelten als Getestete, da sie grundsätzlich an den verbindlichen Schultestungen teilnehmen.

„Gemeinsam schaffen WIR das!“

Bleibt gesund.

Ute & Christian Hucke

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